Aktuelles

Stellungnahme des Vorstands zur Mitgliederversammlung vom 12.04.2025

Sehr geehrte Mitglieder,

Im Nachgang zur Mitgliederversammlung vom 12. April 2025 nimmt der Vorstand wie folgt Stellung:

Es ist enttäuschend, wenn ausgerechnet ehemalige Vorstandsmitglieder, die selbst die Chance hatten, den Verein positiv zu gestalten, nun mutmaßlich gegen den aktuellen Vorstand arbeiten.

In der jüngsten Mitgliederversammlung wurde – trotz rechtzeitiger, transparenter Veröffentlichung der geplanten Änderungen an Satzung und Finanzordnung – durch mutmaßlich gezielte Stimmungsmache verhindert, dass überhaupt abgestimmt werden konnte. Dass dieser destruktive Akt im Nachgang auch noch in den sozialen Medien als Sieg gefeiert wird, spricht Bände.

Dabei hätte jede/r die Möglichkeit gehabt, im Vorfeld mit uns in den Dialog zu treten.

Die Dokumente lagen zwei Wochen vorher aus – wer ernsthafte Bedenken oder Änderungsvorschläge hatte, hätte jederzeit den Kontakt zu uns suchen können. Das ist nicht geschehen. Stattdessen wurde die Versammlung offenbar bewusst für eine konfrontative Inszenierung genutzt.

Unser Verein stand im vergangenen Jahr an einem Tiefpunkt – ohne Vorstand, ohne Perspektive. Dass sich erneut engagierte Mitglieder gefunden haben, um Verantwortung zu übernehmen, war keine Selbstverständlichkeit.

Die jüngsten Entwicklungen untergraben nicht nur die Arbeit des Vorstands, sondern gefährden aktiv die Zukunft des gesamten Vereins. Denn wenn ehrenamtliches Engagement regelmäßig mit Ablehnung, Misstrauen und Stimmungsmache beantwortet wird, wird sich bald niemand mehr finden, der diese Aufgabe übernimmt.

Der Vorstand steht jederzeit für konstruktive Kritik und echte Mitarbeit offen. Wir arbeiten für den Verein – nicht gegen ihn.

 

Der Vorstand

 

Ergänzender Hinweis zu außergewöhnlichem Finanzbedarf

Es wurde festgestellt, dass einige Mitglieder bezüglich der geplanten Satzungsänderung zum Thema „außergewöhnlicher Finanzbedarf“ verunsichert sind.

Diese Regelung wurde in der Versammlung durch einzelne Wortbeiträge offenbar missverständlich oder unvollständig dargestellt, was bei vielen Mitgliedern zu unnötiger Verunsicherung geführt hat.

Deshalb an dieser Stelle nochmal folgende Klarstellung:

In der geplanten Satzungsänderung wurde eine Obergrenze für mögliche Umlagen im Falle eines außergewöhnlichen Finanzbedarfs aufgenommen.

Wichtig: Es handelt sich nicht (!) um eine jährliche zusätzliche Zahlungspflicht!

Die Formulierung legt lediglich fest, dass im Ausnahmefall – z. B. bei einem plötzlich notwendigen Schadenersatz, einer dringenden Baumaßnahme oder einem finanziellen Engpass – eine Umlage in maximaler Höhe des Fünffachen des aktuellen Mitgliedsbeitrags beschlossen werden kann. Dies wäre ausschließlich im äußersten Bedarfsfall möglich und müsste selbstverständlich vorher von der Mitgliederversammlung beschlossen werden.

Diese Regelung dient also dem Schutz des Vereins und der Planungssicherheit aller Mitglieder – nicht der regelmäßigen Belastung.

 

 

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