Vereinshaus mieten

Unser Versammlungsraum im Vereinsgebäude kann für Familienfeiern und vergleichbare private Veranstaltungen angemietet werden. Die Räumlichkeiten bieten einen passenden Rahmen für gemütliche Zusammenkünfte im kleinen Kreis und stehen sowohl Vereinsmitgliedern als auch externen Interessenten zur Verfügung.

Bei Interesse an einer Vermietung oder für weitere Informationen melden Sie sich bitte per E-Mail unter:

vermietung@kgv-hans-otto.de

Preise

  • Für Vereinsmitglieder ist die Anmietung des Versammlungsraumes ab 100,00 € möglich.
  • Für externe Veranstaltungen beginnt die Nutzung ab 300,00 €.

Zusatzleistungen wie z. B. die Nutzung eines Beamers, eines großen Grills oder eine besondere Raumgestaltung können nach vorheriger Absprache gegen Kostenvereinbarung angeboten werden.

Nutzungsbedingungen

  • Fenster dürfen während der Nutzung ausschließlich angekippt werden.
  • Anfallender Abfall ist durch die Mieter selbst zu entsorgen.
  • Heizgeräte bzw. Heizungen sind nach der Nutzung vom Stromnetz zu trennen. Bitte prüfen Sie dies vor der Übergabe nochmals sorgfältig.
  • Alle weiteren Elektrogeräte, z. B. Kaffeemaschinen, Wasserkocher oder ähnliche Geräte, sind vor der Übergabe ebenfalls vom Stromnetz zu trennen.
  • Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern jeglicher Art ist nicht gestattet. Dies gilt auch für Tischfeuerwerk.
  • Sollte im Rahmen der Veranstaltung mit einer erhöhten Lärmentwicklung zu rechnen sein, ist dies vorab durch den Vorstand genehmigen zu lassen. Zudem ist die Veranstaltung mindestens 14 Tage vorher durch Aushang im Schaukasten bekannt zu geben.
  • Das Abstellen von Fahrzeugen innerhalb der Gartenanlage ist nicht gestattet. Anlieferfahrzeuge dürfen das Gelände nur zum Be- und Entladen befahren und haben die Anlage anschließend unverzüglich wieder zu verlassen. Das Parken ist ausschließlich auf den vorgesehenen Flächen, z. B. den Parkplätzen des Gartenvereins oder im Ort Borsdorf, erlaubt.
  • Das große Vereinstor ist unmittelbar nach jeder Durchfahrt wieder zu verschließen.
  • Die genutzten Räume sowie die Toiletten sind in einem sauberen Zustand zurückzugeben. Dazu gehören insbesondere Kehren und Wischen.
  • Ausgeliehenes Geschirr und Besteck ist vollständig zurückzugeben. Beschädigtes oder fehlendes Geschirr ist mit 1,00 € pro Stück zu ersetzen.
  • Das Rauchverbot in den gemieteten Räumen ist unbedingt einzuhalten.
  • Sonstige Mängel oder Schäden, die während der Nutzung festgestellt werden, sind bei der Übergabe mitzuteilen.
  • Eine Übernachtung im Vereinshaus ist nicht gestattet.