Hinweis zur Poolentleerung am Saisonende
Liebe Gartenfreunde,
es gab eine Rückfrage eines besorgten Mitglieds zur Entsorgung von Poolwasser mit Chlorzusatz am Ende der Saison.
Laut Auskunft des Kreisverbands gilt folgende Regelung:
- Ab August darf kein neues Chlor oder andere chemische Zusätze mehr in den Pool gegeben werden.
- Durch natürliche Verdunstung wird der Chlorgehalt bis zum September ausreichend reduziert.
- Das Poolwasser kann dann im September entweder zum Gießen verwendet oder normal abgelassen werden.
Die Einhaltung dieser Regelung liegt in der Verantwortung der jeweiligen Pächter.
Wichtig:
Wer das Poolwasser dennoch, wie von unserem Mitglied empfohlen, fachgerecht abpumpen und entsorgen lassen möchte, kann dafür natürlich auch gerne eine Fachfirma beauftragen.
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