Information Grundsteuer B
Liebe Gartenfreunde,
wir möchten euch im Folgenden über eine wichtige Änderung bei der Abrechnung der Grundsteuer B informieren, die ab dem Jahr 2025 gilt:
- Bis 2024 wurde die Grundsteuer B für übergroße Lauben (über 24 m²) direkt vom jeweiligen Pächter an die Gemeinde Borsdorf gezahlt.
- Ab 2025 stellt die Gemeinde Borsdorf die Grundsteuer B für Lauben über 30 m² sowie für unser Vereinshaus dem Kreisverband als Pächter in Rechnung.
- Der Kreisverband gibt diese Kosten an unseren Gartenverein weiter.
- Die Grundsteuer B für Lauben über 30 m² wird den betroffenen Pächtern anhand der bei uns hinterlegten Laubengröße auf der Jahresabrechnung Ende Oktober ausgewiesen.
Es gilt also:
Für Pächter mit Lauben größer als 30 m² ändert sich also der Weg der Abrechnung, die Höhe der Steuer sollte davon unberührt bleiben.
Bei Rückfragen oder Unsicherheiten wendet euch bitte an unseren Schatzmeister Dieter Rausch (Garten 91) oder schreibt eine E-Mail an rechnung@kgv-hans-otto.de.
Euer Vorstand
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