Aktueller Stand zum Thema: „Elektrotechnische Anlagen“

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  • 08 Mai 2018

Liebe Gartenfreunde!

Im Aushang vom 09.04.2017 sowie zur Mitgliederversammlung am 08.04.2017  wurden alle Gartenfreunde darüber informiert, dass nur noch geeichte Stromzähler in unserem Kleingartenverein zulässig sind, sowie der FI Schutzschalter (falls er noch nicht vorhanden ist) nachzurüsten ist.  Dies sollte im Laufe des Jahres 2017 für jeden Kleingarten mit Stromanschluss erledigt sein.

Trotz mehreren Terminvorschlägen unserer Vereinselektriker durch Aushänge im Schaukasten haben noch nicht alle Vereinsmitglieder an der Umrüstung von Stromzähler und FI-Schutzschalter teilgenommen.

Diese Umrüstung ist bis zum 15.05.2018 fertig zu stellen.

Wir gehen davon aus, dass, wenn bis dahin kein Interesse an der Umrüstung angezeigt wird, kein Bedarf mehr an einer Stromversorgung der entsprechenden Kleingärten besteht.

Folgende Dinge sind für die Umrüstung zu beachten:

Arbeiten an elektrotechnischen Anlagen dürfen nur von Elektrofachkräften ausgeführt werden, und diese haben nach den aktuellen Vorschriften und Regelungen für Elektroanlagen zu erfolgen.

Dazu gibt es 3 Möglichkeiten:

  1. Sie lassen die Arbeiten von einer Elektrofirma ausführen. Der geeichte Stromzähler inkl. Zählermeldung ist vom KGV (Vereinselektriker) zu erwerben. Für die Elektroarbeiten ist ein Prüfprotokoll anzufertigen und mit dem alten Stromzähler und der Zählermeldung beim Vereinselektriker abzugeben. Der neue Stromzähler ist von der Elektrofirma zu plombieren.
  2. Sie haben eine eigene Elektrofachkraft, welche für Sie die notwendigen Arbeiten durchführt. Diese Elektrofachkraft setzt sich mit unseren Vereinselektriker in Verbindung und spricht mit Ihm die Elektro- und Prüfarbeiten vorher ab. Der Stromzähler inkl. Zählermeldung ist über den Vereinselektriker zu erwerben. Nach Fertigstellung der Elektroarbeiten übergibt Ihre Elektrofachkraft den alten Stromzähler, das Prüfprotokoll sowie die Zählermeldung an unseren Vereinselektriker. Der Vereinselektriker plombiert den Stromzähler.
  3. Sie sprichen mit dem Vereinselektriker einen Termin ab, und lassen die Arbeiten durch Ihn gegen Aufwand erledigen. Bitte beachten Sie, dass unsere Vereinselektriker diese Arbeiten in Ihrer Freizeit für unsere Vereinsmitglieder durchführen und deshalb nicht immer sofort zu Verfügung stehen können.

Eine Information zu den Stromzählern

Wir als Kleingartenverein sind verpflichtet, an das Eichamt die Art der verbauten Stromzähler zu melden.

Da es mittlerweile zu viele Bauarten mit unterschiedlichen Eichfristen von Stromzählern im Handel gibt, hat der Vorstand in Abstimmung mit unseren Vereinselektrikern beschlossen, die zu verbauenden Stromzähler in unseren Kleingärten auf einen Typ mit einer einheitlichen Eichfrist (16 Jahre) zu begrenzen.

Diese Stromzähler erwirbt der Kleingartenverein über den Großhandel, welche zum Einkaufspreis (24,-€) an die Kleingärten weiter gegeben werden.

Unsere Vereinselektriker:

Thomas Thiele  (Garten 66)  01776321559  für die Gärten 50-95

Jürgen Mayer   (Garten 4)    01526687032  für die Gärten   2-25

Patrick Schütze (Garten 36) 01776501072  für die Gärten  26-49


Der Vorstand                                                    

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