Liebe Gartenfreunde,
wir möchten nochmal daran erinnern, dass Hecken im Garten (vor Sitzbereichen) ganzjährig maximal 1,8 m hoch sein dürfen! Somit muss die Hecke im frisch geschnittenen Zustand deutlich niedriger als 1,8 m sein!
Gleiches gilt für Hecken, die sich an den Zäunen der Kleingärten befinden. Hier darf die Hecke ganzjährig maximal 1,2 m hoch sein! Somit muss die Hecke im frisch geschnittenen Zustand deutlich niedriger als 1,2 m sein!
Das Verschneiden der Hecken ist noch bis Ende Februar zulässig. Bitte überprüft die Höhen eurer Hecken und kürzt diese bis Ende Februar auf die richtige Höhe.
Der Vorstand